Ausweitung der FFH-Gebiete
Liebe Sportkameraden,
wie Ihr vielleicht schon aus den Medien erfahren habt, plant das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Ausweitung der FFH-Gebiete. Das entsprechende Verfahren ist angelaufen, wir als Verband sind angehalten, uns dazu zu äußern.
Was bedeutet FFH und welche Konsequenzen hat das für den Segelsport?
Flora-Fauna-Habitat (übersetzt: Pflanzen- und Tierwelt, Lebensraum) Gebiete sollen bestimmte Tier- und Pflanzenvorkommen schützen und ein möglichst zusammenhängendes Schutzgebiet bilden. Es werden dafür Schutzgebiete mit eindeutig formulierten Schutzzielen ausgewiesen.
Bestehende Nutzungen (Sportanlagen, Anleger, Befahrbarkeit von Gewässern) haben Bestandsschutz, d.h. es ändert sich kurzfristig nichts.
Es besteht ein Verschlechterungsverbot. Das bedeutet, in 5 bis 7 Jahren wird untersucht, ob die Schutzziele im Gebiet erreicht wurden, d.h. ob die schützenswerten Arten weiterhin in entsprechender Anzahl vorkommen. Ist dies nicht der Fall, dann hat die Landesregierung die Pflicht zum Handeln – sprich für bessere Bedingungen zur Erreichung der Schutzziele zu sorgen. Das können dann auch Maßnahmen sein, die unsere Interessen berühren.
Werden in FFH-Gebieten Maßnahmen durchgeführt, die einen Eingriff in die Natur darstellen (z.B. Ausbau der Liegeplätze), müssen dafür an anderer Stelle Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Dies kann eine Behinderung von Vorhaben nach sich ziehen, wenn keine Ausgleichsgebiete angeboten werden können.
Da die Ausweitung der FFH-Gebiete langfristig für die Vereine und den Segelsport erhebliche Konsequenzen haben kann, bitte ich alle Vereine zur aktiven Mitarbeit. Im Rahmen der öffentlichen Diskussion haben wir ein Mitspracherecht, um unsere Interessen mit einzubringen. Dies sollten wir unbedingt wahrnehmen.
Aus dem Vorentwurf konnten u.a. auf Grund unser Einsprüche die Anleger in Wolgast/Tannenkamp und Greifswald/Ludwigsburg heraus genommen werden. Gleiches gilt für die Häfen Kröslin, Breege und Peenemünde. Wie es in Eurem Revier aussieht, könnt Ihr am Besten beurteilen. Der Landesverband braucht deshalb Eure aktive Mitarbeit.
Bitte prüft anhand der Detailkarten, ob Eure Anlagen und Liegeplätze oder vorgesehene Erweiterungen in den geplanten Schutzgebieten liegen. Ein begründeter Einspruch hat gute Chancen, berücksichtigt zu werden und damit Teilgebiete aus dem FFH-Gebiet herauszulösen. Beachtet bitte die Legende der Karten: Nur Erweiterungen (in der Karte von links unten nach rechts oben schraffiert) stehen zur Diskussion. Die Gebiete der ersten Meldungen von 1998/99 sind nicht Gegenstand des Verfahrens.
Wir versuchen, Auszüge aus den sehr umfangreichen Unterlagen an die regional betroffenen Vereine weiterzugeben. Anbei auch eine Liste der öffentlichen Stellen, wo die Pläne eingesehen werden können. Wenn Ihr spezielles Material braucht oder Fragen habt, kontaktiert mich bitte (per Mail oder abends per Telefon).
Bitte sendet Eure Bemerkungen, Einsprüche und Kommentare an die Geschäftsstelle in Warnemünde. Wir werden die Vorschläge bündeln und an die Landesregierung weiterleiten. Dabei ist Eile notwendig: Die Landesregierung wünscht eine vorläufige Stellungnahme bis Ende September; am 29. November ist die Einspruchsfrist endgültig abgelaufen.
Bitte gebt Eure vorläufigen Kommentare bis zum 22. September 2003, die endgültigen Stellungnahmen bis spätestens zum 15. November an die Geschäftsstelle. Die Termine sind sehr kurzfristig gesetzt, haltet den zweiten bitte unbedingt ein und gebt uns Zwischenberichte.
Selbstverständlich könnt Ihr Euch auch parallel direkt an das Umweltministerium wenden. Ich persönlich halte ein abgestimmtes Vorgehen im Namen des Seglerverbandes für effektiv.
Mit sportlichem Gruß
Christian Radicke