Darßer Ort
Regierungskoalition in Mecklenburg-Vorpommern nimmt „Problem Nothafen Darßer Ort“ erneut in der Koalitionsvereinbarung 2011 – 2016 auf
Schwerin, 2011-11-01
Ausweislich der Ziffer 114. des zwischen der SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern geschlossenen Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bleibt der Nothafen Darßer Ort bis zur Errichtung eines neuen Hafens mit Nothafenfunktion auf dem Fischland-Darß-Zingst weiterhin in Betrieb.
Wörtlich heißt es dazu : „ Bis zur Errichtung eines neuen Hafens mit Nothafenfunktion werden notwendige Unterhaltungsbaggerarbeiten in der Fahrrinne sowie die Benutzung des Hafens am Darßer Ort als Nothafen für die Stationierung des Seenotrettungskreuzers sichergestellt. „ Die Benutzung des Nothafens erfolgt auch künftig nach der bekannten Verordnung vom 12.09.1990 über die Festsetzung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft.
Die Aufnahme dieser erstmals sehr konkreten Regelung in einer Koalitionsvereinbarung ist auch Verdienst der Bemühungen des Segler-Verbandes Mecklenburg-Vorpommern und des Deutschen Segler-Verbandes um den Erhalt des Nothafens am Darß bis zur Indienststellung eines Ersatzneubaus.