ARAG Sportversicherung
Die durch uns über den Landesportbund gestellte Anfrage, wie künftig Schadensfälle, die bei Segelregatta verursacht worden sind reguliert werden, wurde zwischenzeitlich durch die ARAG beantwortet. In dem uns vorliegenden Schreiben heißt es :“Unser Ziel ist es, auch in Zukunft eine sportnahe Schadenregulierung zu praktizieren. Dies ist in Fällen, bei denen keine Rechtssicherheit besteht, naturgemäß schwieriger. Wir haben daher miteinander das folgende Vorgehen für Schadenfälle aus dem Bereich des Segel-(Regatta-) Sports besprochen :
– Mit Kollisionsschäden, die sich dabei ereignen, wollen wir uns bis auf weiteres zentral in unserer Hauptverwaltung in Düsseldorf befassen.
– Wird ein strittiger Schadenfall gemeldet, so wollen wir im engen Kontakt mit dem Deutschen Segler-Verband bzw. dem zuständigen Segler-Landesverband und …, vor einer abschließenden Schadenbearbeitung, eine gemeinsame Bewertung des Sachverhaltes vornehmen.“
Aus der Antwort ergibt sich nicht, dass nun generell die Schadenregulierung abgelehnt wird, es ergibt sich aber auch nicht, dass -wie bisher- jeder Haftpflichtschaden unbürokratische abgewickelt wird. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten. Wir halten unsere Empfehlung auf Abschluss einer KASKO-Versicherung, die das Regattarisiko einschließt aufrecht.
Information des Vorstandes: (08.02.2006)
Unserem Vorstand ist bekannt geworden, daß sich die ARAG-Sportversicherung derzeit weigert, Haftpflichtschäden die während einer Regatta entstanden sind, zu regulieren.
Hintergrund ist offensichtlich ein im Süden Deutschlands ergangenes Urteil in dem der Regattasegelsport als sog. „gefahrgeneigte Sportart“ eingestuft wurde. Die Folge ist, daß auf Regattafeldern entstandene Haftpflichtschäden durch die Versicherer nicht reguliert werden müssen (“ wer sich in Gefahr begibt …“).
Wir haben uns an den LSB mit der Bitte um Aufklärung gewandt und bleiben an dem Thema dran.
TIP:
Wer auf einen Schaden im Falle eines Falles nicht sitzen bleiben will sollte für sein Boot eine KASKO-Versicherung abschließen und darauf achten, daß das Regattarisiko mitversichert ist. Bestehende KASKO-Versicherungen sollten insoweit überprüft werden. Bei Unsicherheiten immer an den Versicherer wenden und um eine entsprechende Bestätigung nachsuchen.